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Asstel Versicherungsgruppe
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Carlo Bewersdorf.
-Leistungsumfang |
| Kronen, Brücken, Prothesen | ja | ja | |
| Inlays | ja | ja | |
| Kunststofffüllungen | ja | ja | |
| Implantate | ja | ja | |
| Professionelle Zahnreinigung | ja | ja | |
| Zahnprophylaxe | ja | ja | |
Berechnungsbeispiel für 2,05 € im Monat: 18 Jahre, männlich, vierteljährliche Zahlweise
Risikoträger ist die Gothaer Krankenversicherung AG
Produktinformationsblatt KEZ und allgemeine Kundeninformation gemäß § 7 VVG
Produktinformationsblatt MediProphy und allgemeine Kundeninformation gemäß § 7 VVG
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KEZ Teil I
Versicherungsbedingungen KEZ Teil II
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) MediProphy Teil I
Versicherungsbedingungen MediProphy Teil II
Erklärungen und wichtige Hinweise inkl. der Wiederrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Leistungen Zahnersatzversicherung
100% Erstattung, wenn die Zahnersatzmaßnahme im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt wird. Das bedeutet, dass der Zahnarzt keine privatärztlichen Anteile für die Behandlung berechnet.
80% Erstattung inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Zahnarzt für höherwertige Maßnahmen private Anteile zusätzlich berechnet und das Bonusheft mindestens 10 Jahre geführt worden ist.
75% Erstattung inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Zahnarzt für höherwertige Maßnahmen private Anteile zusätzlich berechnet und das Bonusheft mindestens 5 Jahre geführt worden ist.
70% Erstattung inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Zahnarzt für höherwertige Maßnahmen private Anteile zusätzlich berechnet und kein Bonusheft geführt wird.
Versichert sind im Rahmen der Zahnzusatzversicherung "Zahnersatz" Zahnersatzleistungen wie
Auch Reparaturen von bestehendem Zahnersatz und Material- und Laborkosten sind versichert. Der Umfang des Leistungsanspruches ergibt sich aus der Gebührenordnung für Zahnärzte bis zur Höhe des dort genannten Gebührenrahmens. Die detaillierten Leistungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil 1 und 2)
1. Leistungsbeipiel Zahnersatz
Im Rahmen der Regelversorgung haben Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100% inkl. der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im folgenden Beispiel soll eine Brückenversorgung für einen fehlenden Zahn durchgeführt werden, ohne das der Zahnarzt privatärztliche Leistungen berechnet:
2. Leistungsbeipiel Zahnersatz
Wenn Sie höherwertigen Zahnersatz in Anspruch nehmen, haben Sie je nach Führen des Bonusheftes 70% - 80% Erstattungsanspruch. Im folgenden Beispiel werden 2 vollverblendete Kronen aus Keramik aufgesetzt:
Leistungen Zahnprophylaxeversicherung - MediProphy
100% Zahnbehandlung: Die Asstel übernimmt nach Vorleistung eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Leistungen wie z.B. Kunststofffüllungen (Ausnahme Inlays und Kronen), chirurgische Maßnahmen, parodontologische Leistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut. (80% Erstattung, wenn keine Vorleistungen eines Trägers der GKV nachgewiesen werden)
100% Zahnprophylaxe: Wir übernehmen 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxemaßnahmen für Sie, wie z. B. professionelle Zahnreinigungen bis zu einem Betrag von 100 € pro Kalenderjahr, Versiegelung (Fissurenversiegelung), Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Erstellung eines Mundhygienestatus, Kariesrisikodiagnostik.
Die detaillierten Leistungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil 1 und 2)
Leistungen Zahnzusatzversicherung Kombi-Paket
Das Kombi-Paket der Zahnzusatzversicherung versichert die Leistungen der Zahnersatzversicherung und die der Zahnprophylaxeversicherung - MediProphy.
Zahnersatzversicherung
Für Fälle, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder behandelt wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Bei mehr als einem fehlenden Zahn zum Vertragsabschluss werden für die Zahnersatzmaßnahme aller fehlenden Zähne keine Leistungen übernommen.
Zahnprophylaxeversicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz für alle zahnärztlichen Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angeraten oder geplant bzw. begonnen worden sind. Inlays und Kronen sind nicht im Versicherungsschutz der Zahnprophylaxeversicherung "MediProphy" enthalten, können aber mit der Zahnersatzversicherung "KEZ" zusätzlich abgesichert werden. Im Mittelpunkt des MediProphy steht die optimale Vorsorge und Sicherung Ihrer Zahngesundheit mittels prophylaktischer Maßnahmen.
Zahnersatzversicherung
Die Leistungen sind in den ersten 3 Versicherungsjahren auf maximal 1.500 € begrenzt (in den ersten beiden Jahren maximal 750 €). Bei notwendigen Zahnersatzmaßnahmen infolge eines Unfalles entfallen diese Höchstgrenzen. Ab dem 4. Versicherungsjahr sind die Erstattungen nicht mehr begrenzt. (Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 01.01.-31.12.)
Zahnprophylaxeversicherung
Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung Tarif "MediProphy" sind unbegrenzt, soweit die die Behandlung medizinisch begründbar ist. Lediglich die Kosten für professionelle Zahnreinigungen sind auf max. 100,00 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Zahnzusatzversicherung
Die Wartezeit beträgt für Zahnersatz 8 Monate. Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie die Leistungen aus Ihrer Asstel Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Bei notwendigem Zahnersatz aufgrund eines Unfalles entfällt die Wartezeit.
Für die Zahnprophylaxeversicherung - MediProphy bestehen keine Wartezeiten.
Als fehlende Zähne gelten Zähne, die bei Antragstellung noch nicht ersetzt wurden. Fehlende Weisheitszähne, aufgrund des natürlichen Zahnwechsels fehlende Milchzähne sowie Zahnlücken, die kieferorthopädisch (z.B. durch eine Klammer) geschlossen wurden, müssen Sie hier nicht angeben.
Bei Abschluss des Vertrages einer Asstel Zahnzusatzversicherung beträgt die Laufzeit 2 Jahre. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils nur noch um 1 Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.
Unsere Gesundheits-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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